BMDV-Förderaufruf zur Förderung von Flotten-Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bietet eine neue Förderung an: Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten von Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Die Gewährung der Förderung wird allein anhand von Priorisierungskriterien entschieden, nämlich der Erhöhung des Elektrifizierungsgrades der Flotte und der Fahrzeuganzahl pro beantragter Zuwendung. Als Voraussetzung gilt zudem, dass die geförderten Fahrzeuge mit 100 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Frist zur Einreichung ist der 08. Mai 2023.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlamentes und des Rates: M1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
  • Ladeinfrastruktur (Förderung nur im Zusammenhang mit einem beantragten Fahrzeug)
  • Nebenkosten bei Ladeinfrastruktur (Installation etc. sind nicht förderfähig)
  • Leasingraten sind nicht förderfähig. Nur der Eigentümer des Fahrzeugs (auch Leasinggeber) kann die Förderung in Anspruch nehmen

Wie wird gefördert?

  • Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert
  • Es erfolgt eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung bei Kauf der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
  • Diese werden anhand von Vergleichspauschalen geleistet
  • Fördermindestbetrag 15.000 € (vorsteuerabzugsberechtigt) und 17.850 € (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) und Förderhöchstbetrag 1 Million, bzw. 1,19 Millionen €

Förderquote

  • Die förderfähigen Gesamtausgaben multipliziert mit individueller Förderquote ergibt den Förderbetrag
  • Der individuell berechnete Förderbetrag darf nicht den Fördermindestbetrag unterschreiten und den Förderhöchstbetrag überschreiten
  • Die Förderquote beträgt 40 Prozent. 40 % der Investitionsmehrkosten werden gefördert und entsprechen dem individuell berechnete Förderbetrag. Der restliche Anteil der Fahrzeugkosten entspricht der Eigenleistung
  • Ladeinfrastruktur ist nur in Verbindung mit dem Erwerb eines Fahrzeugs förderfähig
  • Für KMUs kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann

Weitere Informationen

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:

www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest

www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat

Förderaufruf – PDF

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